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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Sollten allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers davon abweichen, sind diese für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Das Angebot ist derzeit in vielen Bereichen sehr begrenzt. Die Folge: enorme Preissteigerung auf dem weltweiten Rohstoffmarkt!,

deshalb sind unsere Preise freibleibend!

Mindestbestellung EURO 250,00 bei Berufsbekleidung.

Aufträge werden, gleichgültig ob sie uns unmittelbar oder unserem Vertreter erteilt werden, erst mit unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Die Lieferung an den Kunden erfolgt nur für dortigen Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsvertrieb, so dass insbesondere ein Weiterverkauf an andere als Endverbraucher nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig ist; bei einem Verstoß hiergegen können wir nicht nur dem Vertrag zurücktreten, sondern auch die Herausgabe sämtlicher beim Käufer noch vorhandenen gelieferten Waren fordern. Üben wir dieses Recht aus, so kann der Käufer die betroffene Ware nicht mehr verkaufen.

Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Absprache“ab Werk inklusive Verpackung, unversichert“ in Euro zuzüglich einer etwa am Auslieferungstag gültige Umsatzsteuer. Bei einer Umsatzsteuerindifikationsnummer wird rechtlich keine Umsatzsteuer verrechnet.

Lieferung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer hat im Schadensfall gegen uns nur Anspruch auf Abtretung etwaiger Ansprüche gegen den möglichen Schädiger. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf schriftliche Anweisung und für Rechnung des Kunden.

Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, unter dem Tag des Verstands bzw. bei nicht rechtzeitigem Versandauftrag oder dem Tag der Bereitstellung der Ware durch den Verkäufer.

Bei Neukunden wird die Ware ausnahmslos im EU-Raum nur bei Nachnahme gesendet. AUSSERHALB des EU-Raumes Mindestbestellung EURO 1000,00

Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserstellung ist der Kaufpreis netto fällig. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles von 20 Tagen hat der Käufer, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstag an und der Käufer, der nicht Kaufmann ist, ab Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen. Sehen gesetzliche Regelungen höhere Verzugszinsen vor, so werden diese in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat in jedem Fall so zu erfolgen, dass wir frei von allen im Zahlungsverkehr anfallenden Spesen gehalten werden. Ist der Käufer mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand und werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit behindern können (z.B. Vollstreckungsverfahren, Insolvenz- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), können wir jede weitere Lieferung von Vorauskassa abhängig machen, sowie gestundete Forderungen und /oder hereingenommene Wechsel unbeschadet der Laufzeit sofort fällig stellen. Die Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechnungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulieren Forderungen zulässig.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer erwirbt an gelieferter Ware erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung das Eigentum. Er darf bis dahin die Ware nur im Rahmen eines gewöhnlichen oder ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verkaufen und tritt für diesen Fall mit Auftragserteilung an uns seine Kaufpreisansprüche gegen den eigenen Kunden in Höhe des offenen Kaufpreises vorrangig ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist stets widerruflicher Weise zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Dritten nach Firma oder Namen oder Anschrift bekannt zu geben. Der Käufer hat die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und tritt für den Versicherungsfall seine sämtlichen Ansprüche gegen den Versicherer und / oder den Schädiger vorrangig an den Verkäufer schon jetzt ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Von Pfändungen oder Vorbehaltsware hat uns der Käufer sofort zu verständigen.

Liefertermine und Lieferfristen sind vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher Absprache immer nur annähernd und verstehen sich außerdem auf die Verstandbereitschaft im Auslieferungslager des Verkäufers. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Streik, Aussperrung und sonstige wesentliche vom Verkäufer nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Export- oder Importbeschränkungen oder Erschwernisse einschließlich der unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers rechnen, berechtigen diesen, die Lieferung um die Zeit der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann in einen solchen Fall nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In den vorgenannten Fällen besteht keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, welcher Art auch immer.

Handelsübliche und technische unvermeidbare Abweichungen (z.B. hinsichtlich Qualität und Farbe, Länge, Ausrüstung und Design) begründen keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer. Ist der Käufer nicht Kaufmann hat er offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung / Erhalt zu rügen. Ist der Kaufmann gelten die § der HGB. Bei berechtigter Reklamation hat der Verkäufer die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-Deutsch-Wagram. Ist der Käufer Vollkaufmann / Käufer, ist für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Gerichtsstand A-Gänserndorf.


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